KVF-Spielklassen Herren: Wer verzichtet auf den Aufstieg?

Gemäß § 49 (3) der SFV-Spielordnung müssen Vereine, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder auf die Spielklasse verzichten, bis zum 30. April des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abgeben.

Anbei die aktuelle Übersicht der Erklärungen für den Spielbetrieb der Herren-Spielklassen 2017/2018 des Mittelsächsischen Fußball-Verbandes. Haben Mannschaften/Vereine keine Erklärung bis zum Stichtag abgegeben, ist von der Wahrnehmung des Aufstiegsrechtes auszugehen.

 

Aufstiegsverzicht

Mittelsachsenliga:      FSV Motor Brand-Erbisdorf
Kreisliga Nord:           TV Vater Jahn Burgstädt
1. KKL Nord:               SG Striegistal II
1. KKL Süd:                 Hohenfichtener SV
2. KKL Süd:                SpG Sayda/Clausnitz

 

Haiko Stäbler
Vorsitzender Spielausschuss