Sportgericht informiert

Sportgericht: Betrug in mehreren Fällen

Unberechtiger Einsatz eines Spielers

900,00 Euro Geldstrafe, Punktabsprüche und lange Sperrstrafen für Trainer und Spieler: So lautet das Urteil des Sportgerichtes Mittelsachsen, dass Sportrichter Volker Meinel sowie seine Beisitzer gegen das Team der 2. Kreisklasse/Staffel 3 – SpVgg. Zethau – gefasst haben.

Was war geschehen: Der Amateurspieler G. (Zethau) wirkte auf Veranlassung seines Trainers F. in der 1. Männermannschaft des Vereins SpVgg Zethau unter falschen Namen und ohne Spielrecht in fünf Meisterschaftsspielen unberechtigt mit. Der Spieler hatte Spielrecht für die SpG Dorfchemnitz/Mulda II.
Diese Feststellungen beruhen auf den Ermittlungen des KVF- Sportgerichtes, dem Vorstand der SpG Dorfchemnitz/Mulda sowie den geständigen Einlassungen von Trainer F. und von
Amateurspieler G. von SpVgg. Zethau.
Für Sportrichter Meinel ist vor allem das Vergehen des Trainers nicht nachvollziehbar: „Straferschwerend fällt ins Gewicht, dass Trainer F. mit seinem Verhalten seine Betreuungs- und Ausbildungspflichten in gravierender Weise verletzte und dabei seine Stellung als Trainer missbraucht hat. Statt einem jungen Spieler gegenüber als Vorbild aufzutreten, hat er diesen zur gezielten Wettbewerbsbeeinflussung angestiftet, um heimlich und verboten an den fünf Spielen teilzunehmen.“ Somit stellt sich das Verhalten des Trainers als ein vorsätzlich unsportliches Verhalten in Form des Wettbewerbsbetruges der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV dar.
Die Quittung für sein Verhalten bekam der Trainer vom Sportgericht: Wegen des unsportlichen Verhaltens in Tatmehrheit darf er im Zeitraum vom 15.11.2013 bis zum 30.04. 2014 kein Amt im SFV, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen bekleiden. Darüber hinaus wird der Trainer F. (SpVgg Zethau) zu einer Geldstrafe in Höhe von 500.00 € verurteilt.
„Auch wenn Amateurspieler G. die Täuschungshandlung und den Wettbewerbsbetrug nicht aus eigenem Antrieb initiiert hat, so ist auch von einem jüngeren Spieler zu erwarten, dass er betrügerische sowie wettbewerbsverzerrende Angebote ablehnt und diesen entsprechend entgegnet“, sagte Volker Meinel. Darüber kann der Spieler nun lange Nachdenken, denn bis zum 30. Juni 2014 ist er für jeglichen Spielbetrieb gesperrt. Dazu kommt noch eine Geldstrafe von 400.00 €.
Weiterhin muss die Mannschaft damit leben, dass die Meisterschaftsspiele gegen LSV Großhartmannsdorf II (3:1 – 15.9.), SV Grün-Weiß Leubsdorf II (1:0 – 13.10.) und SV Weigmannsdorf-M. II (1:1 – 19.10.) mit 0:2 Toren als verloren gewertet werden.
Für den Vorsitzenden des Sportgerichtes Volker Meinel zeigt dieses Beispiel auch, dass im Meisterschaftsspielbetrieb nicht immer mit fairen Mitteln um den Sieg gekämpft wird. Dass dieses Vorgehen der Zethauer nicht der Einzelfall ist, zeigt auch ein Beispiel aus dem Erzgebirgsverband (siehe folgenden Bericht). Meinel: „Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit höher. Um die „Schwarzen Schafe“ überführen zu können, sollte auf die Passkontrolle vor den Spielen mehr Augenmerk gelegt werden.“

 
Im Abseits

Selten hat der Fußball-Kreisverband einen Verein so hart bestraft wie jetzt den FSV Bärenstein. Der Grund liegt in einem heiklen Vergehen, das aber scheinbar gar keine Einmaligkeit besitzt. Dabei ist es fast ein Fall für die Justiz.

Bärenstein – 1000 Euro Strafe, Entzug des Aufstiegsrechts und 13 Zähler Abzug: Die Sanktionen gegen die Fußballer des FSV Bärenstein schlagen Wellen. „Ich kann mich nicht entsinnen, dass wir wegen des Einsatzes unberechtigter Spieler schon einmal solch ein hartes Urteil gefällt haben“, sagt der Sportrichter des Erzgebirgsverbandes, Thomas Schaarschmidt. Grund: „grob vorsätzliches und unsportliches Verhalten“.
Dabei ist der Betrug, den die Bärensteiner zumindest eingestehen, erst zufällig entdeckt worden. Lapidar erklärt: Der Schiedsrichter kannte einen jugendlichen Spieler, der nicht auf dem Protokoll, wohl aber auf dem Platz stand. Anschließend kam eine Untersuchung in Gang – und mehrere vorherige Kontrahenten des FSV Bärenstein konnten sich wegen seines auffälligen Äußeren erinnern, dass jener Junior bereits gegen sie eingesetzt worden war. Das Verwerfliche: Er spielte unter einem falschen Pass. „Es ist davon auszugehen, dass hier das Passfoto getauscht wurde“, steht in der Urteilsbegründung. Dennoch gab es strafmildernde Umstände zugunsten des FSV Bärenstein. Und zwar deshalb, weil der Verein bei der Aufklärung keine weiteren Tatsachen verschleiert hat, wie Schaarschmidt ausführt.
„Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass wir vorsätzlich gehandelt haben“, gesteht Oliver Bauer als Vorsitzender des FSV Bärenstein. Zwar gebe es Gründe für den Einsatz der unberechtigten Spieler, doch die mag er nicht nennen. „Sie würden sowieso nur als Ausreden abgetan“, sagt Bauer, dessen Verein das Urteil akzeptiert und die Strafe bereits überwiesen hat.
Dass andere Vorstandsmitglieder wussten, dass zu junge Akteure auflaufen, bestätigt der Vereinschef. Er verneint allerdings, dass der Trainerwechsel mit dem Fall in Verbindung steht. Ungeachtet dessen ist sich Bauer sicher, dass das Image des FSV Schaden genommen hat. „Wir stehlen uns aber nicht aus der Verantwortung. Nein, das Sprichwort „ehrlich währt am längsten“ gilt künftig wieder. Ohne Frage, was wir getan haben, war falsch“, so Oliver Bauer.
Mit einem anderen Sprichwort bewertet der Geschäftsführer des Kreisverbandes das Geschehene: „Es ist wie mit dem Krug, der so lange zum Brunnen geht, bis er bricht“, betont Jens Breidel. Da die Satzung des sächsischen Verbandes keine zivilrechtliche Verfolgung beinhaltet, werde nicht gegen Einzelpersonen ermittelt. Zu jenen schweigt sich auch Oliver Bauer aus: „Ob im Pass das Foto geändert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.“
„Allerdings zeigt der Vorfall, wie oberflächlich die Vereine die Pässe kontrollieren. Sie tun das ja gegenseitig“, mahnt Breidel zu mehr Korrektheit. Der Bärensteiner scheint jedenfalls nicht der einzige Fall dieser Art zu sein. „Wir sind nicht so blauäugig zu glauben, dass es keine Dunkelziffer gibt“, umschreibt es der Geschäftsführer. Den Vereinen wird die Schummelei andererseits leicht gemacht, denn sie kleben die Fotos selbst auf die Spielerpässe und stempeln diese ab. „Diese Verfahrensweise ist in Sachsen gängige Praxis“, versichert Breidel.
„Ich werde den Fall im Sachsenverband zur Sprache bringen. Vielleicht müssen wir ein fälschungssicheres Passsystem entwickeln“, blickt Sportrichter Schaarschmidt in die Zukunft. Jedoch gebiete es schon die sportliche Fairness, dass Vergehen bestraft werden und nicht weitere Vereine im Abseits landen. (Quelle: FP/Thomas Schmidt)